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Leistungen

Machbarkeitsstudien

Sie interessieren sich für das Heizen mit Geothermie und wollen die Wirtschaftlichkeit Ihres Nutzungsprofils prüfen lassen? Sie erwägen die Nutzung von Geothermie in einem auszuschreibenden Baugebiet? Sie haben allgemeine Fragen zur Umsetzbarkeit Ihres Vorhabens? Wir prüfen für Sie die Eignung Ihres Grundstückes für die Nutzung der Geothermie und klären die genehmigungsrechtliche Situation. So können Sie die Wirtschaftlichkeit einer Geothermie-Anlage im Voraus abschätzen und erleben keine bösen Überraschungen durch unerwartete Auflagen oder sogar die Ablehnung Ihres Antrages!

Unsere Leistungen sind dabei vielfältig – je nach Wunsch prüfen wir lediglich die generelle Machbarkeit ab, stellen abschätzende Berechnungen für Baukosten an oder entwickeln ein Vorkonzept, mit dem Sie sicher in die weitere Planung der Anlage gehen können – natürlich gerne auch mit uns!

Projektplanung

Wir übernehmen die Planung Ihrer Erdwärmeanlage für die gesamten erdseitigen Anlagenteile. Dazu gehören die Bemessung, geophysikalische Untersuchungen und die Planung der Erdsonden, Anbindungsleitungen und Anschlussleitungen bis zum Technikraum oder Heizungszentrale.
Unsere Mitarbeiter besitzen akademische Abschlüsse auf dem Gebiet der Geowissenschaften und bringen langjährige Erfahrung in der Auslegung von Geothermie-Anlagen für Ihre Projektplanung mit.
Wir orientieren uns an den Leistungsphasen der HOAI und betreuen Ihr Projekt fachmännisch und verlässlich von der Grundlagenprüfung / Machbarkeitsstudie bis zur Ausführungs- und Genehmigungsplanung. Für die Bauausführung durch geeignete Bohrunternehmen (wir empfehlen Ihnen gerne fähige Unternehmen aus unserem Netzwerk!) stellen wir vorbereitend zur Vergabe Funktionalausschreibungen bereit und unterstützen Sie falls notwendig bei der Auswahl des richtigen Bieters. Soweit gefordert, bieten wir ebenfalls die Objektüberwachung in Form des Monitorings an.

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Phase 1 und 2:
Um den häufig zweistufigen Genehmigungsverfahren in der Geothermieplanung gerecht zu werden, bieten wir normalerweise die Phasen 1 und 2 als gemeinsames Vorkonzept an. Dieses ersetzt die Phase 3 und bietet die Grundlage für die Kostenabschätzung Ihrerseits und die Genehmigungsprüfung einer Pilotbohrung durch die zuständige Genehmigungsbehörde. Wir prüfen darin die Standorteignung und genehmigungsrechtliche Aspekte und stimmen uns mit Ihrer TGA ab, um die richtige Dimensionierung für die Anlage zu finden. Im nächsten Schritt wird dieses Vorkonzept in der Regel als Prüfgrundlage für die Beantragung der Pilotbohrung genutzt.

Phase3:
Die im Vorkonzept getroffenen Annahmen bezüglich der physikalischen Untergrundparameter und der grundsätzlichen Machbarkeit des Projektes werden in der Entwurfsplanung technisch und monetär konkretisiert.

Phasen 4 und 5:
Im Rahmen der Genehmigungsplanung werden wird im Normalfall eine Pilotbohrung niedergebracht, die bereits wie eine später zur Energieversorgung nutzbare Erdwärmesonde ausgebaut wird. Wir übernehmen die Genehmigungsplanung, stellen die Bohranzeige, Wasserrechts- bzw. Bergrechtsantrag und geben Empfehlungen für zertifizierte Bohrunternehmen ab und führen einen Thermal Response Test (TRT) zur Ermittlung der am Baustandort geothermischen Untergrundeigenschaften durch. Auf Grundlage der Ergebnisse und der bis dato durchgeführten Planungen wird die geothermische Fachplanung für die Erarbeitung der Genehmigungsunterlagen konkretisiert. Hierbei führen erneute thermische Berechnungen und Simulationen für die Anlage durch und passen die Anlagengröße entsprechend der ermittelten Leistungsfähigkeit des Untergrundes an.
Nach Vorliegen der Wasserrechtlichen / bergrechtlichen Erlaubnis wird die Planung unter Berücksichtigung der Behördenauflagen in der Ausführungsplanung finalisiert, so dass die Vergabe der Bauleistungen im nächsten Arbeitsschritt ermöglicht wird.
In Abstimmung mit der TGA erstellen wir Planunterlagen zur Bauausführung und Dokumentationsberichte über die Berechnungen zur finalen Antragsstellung bei der Behörde. Den oftmals aufwändigeren Wasserrechtsantrag reichen wir selbstverständlich für Sie ein.

Phase 6:
Zur Vorbereitung der Vergabe stellen wir Ihnen eine Leistungsbeschreibung für die zu erstellende Anlage zur Verfügung. Diese beinhaltet alle zu beachtenden Vorschriften und technische Voraussetzung bei der Bauausführung. Natürlich können wir Sie auch bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen unterstützen oder diese für Sie erarbeiten.

Phase 7:
Gerne unterstützen wir Sie bei der Angebotsprüfung und Vergabe. Durch unsere langjährige Zusammenarbeit mit Bohrunternehmen aus ganz Deutschland können wir qualifizierte und leistungsfähige Partner zur Erstellung der Anlage empfehlen.

Phase 8:
Wir überwachen und dokumentieren den Bau der Erdsondenanlage oder stellen die Einhaltung der wasserrechtlich geforderten Auflagen im Rahmen der Bohrarbeiten sicher. Durch unsere Erfahrung im Bereich der Hydrogeologie bieten wir oder unsere Partner die anerkannte und fachgerechte geologische Begleitung der Arbeiten an.

Sollte durch die Wasserbehörde ein Monitoring der Erdsondenanlage gefordert werden, unterstützen wir Ihr Facility Management bei der Erfassung der notwendigen Umwelt- und Anlagenparameter oder stellen eigene geeignete Hardware zur Verfügung, die für die Erfassung der Messdaten notwendig ist. Soweit gefordert, bereiten wir die Messdaten jährlich in einem übersichtlichen Bericht auf und stellen diese kommentiert Ihnen und der Behörde zur Verfügung.

Anlagenbemessung / Simulation

Geothermie-Anlagen müssen sorgfältig auf die jeweilige Heizungsanlage und das Nutzungsprofil abgestimmt sein. Technische Regelwerke und geophysikalische Randbedingungen müssen berücksichtigt werden. Nur wenn die Anlage die passende Dimensionierung besitzt, wird eine zu starke Abkühlung oder Aufheizung des Untergrundes vermieden. Das ist essenziell, um sowohl die Genehmigungsfähigkeit der Anlage zu erreichen, Schäden an der Umwelt oder an Bauwerken (z.B. durch Frostausdehnung, Erdfall oder Hebung oder sogar Grundwasserschäden) zu vermeiden und den wirtschaftlichen Betrieb der Anlage sicherzustellen. Wir bemessen die notwendige Größe von Anlagen entweder direkt für den Auftraggeber oder als Nachunternehmerleistung im Rahmen des Anlagenbaus durch qualifizierte Bohrunternehmen.

Geothermische Messungen / TRT

Der Thermal Response Test, oder auch Geothermal Response Test (TRT bzw. GRT) ist die zurzeit anerkannte und regelmäßig genutzte Feldmethode zur Bestimmung der Wärmeleitfähigkeit im Untergrund und des sog. Bohrlochwiderstandes. Diese Messung ist den meisten Bundesländern ab einer Anlagengröße von 30 kW Heizleistung vorgeschrieben. Der TRT ist damit essenziell für die korrekte Planung und den sicheren Betrieb größerer Erdwärmeanlagen.

Wir führen TRT-Messungen deutschlandweit aus. Im norddeutschen Raum bieten wir kurze Vorlaufzeiten und Pauschalpreise an. Unser Messequipment garantiert eine Messung nach den Empfehlungen der VDI 4640, Blatt 5 und ist durch die geringe Größe schnell und unkompliziert an fast allen Messorten einsetzbar. Selbstverständlich arbeiten wir mit moderner digitaler und redundanter Mess-Hardware zur Erfassung der Messparameter. Im Ergebnis stellen wir Ihnen die Auswertung übersichtlich und informativ zur Verfügung. Vor Durchführung des TRTs wird außerdem ein Temperaturprofil in der Erdwärmesonde gemessen, sodass eine belastbare Aussage zur ungestörten Gesteinstemperatur getroffen werden kann. Diese ist wichtig für das thermische Verhalten der Anlage im Betrieb. Auf Wunsch können auch weitere Messungen durchgeführt werden – sprechen Sie uns hierzu einfach an!
Im Anschluss an den TRT bestimmen wir ebenfalls die notwendige Anzahl an Bohrungen für Ihr Bauvorhaben – nach den Empfehlungen der VDI 4640, Blatt 2 oder angepasst an im Betrieb gewünschten Temperaturen im Solekreislauf.

Monitoring

Im Rahmen der wasserrechtlichen Erlaubnis schreibt die zuständige Wasserbehörde i. d. R. den Betrieb eines Monitorings der Erdwärme-Anlage vor. Dieses dient der Überwachung der Temperaturentwicklung im Untergrund, die bei großen Anlagen weitreichend sein kann. Im Regelfall werden dazu die Vor- und Rücklauftemperaturen im Solekreis der Anlage sowie Daten zur Energiebilanzierung der Anlage erfasst. Je nach Anlagengröße kann auch der Betrieb einer oder mehrerer Grundwassermessstellen vorgeschrieben werden, in denen in verschiedenen Tiefenlagen die Temperatur des Grundwassers kontinuierlich gemessen wird.

Wir bieten Ihnen diverse Leistungen im Monitoring an: Die nötige Ausführung der Datenerfassung gemäß wasserrechtlicher Erlaubnis, Empfehlungen zur Messhardware, Lieferung und Einbau / Betrieb der Messhardware; Erfassung der Daten und Erstellung eines jährlichen Gutachtens zur Entwicklung der wesentlichen Anlagenparameter, das der Wasserbehörde vorgelegt werden kann. Natürlich ist es auch möglich, die Daten über eine Gebäudeleitzentrale oder anderweitig zentralisiert zu erfassen. In diesem Fall übernehmen wir gerne die Datensichtung und -interpretation in einem Gutachten für Sie.

Wir bieten diverse Ausführungsmöglichkeiten der Datenerfassung an: Temperatursensoren in allen vorgeschriebenen Einbauorten, digitale Datenlogger mit oder ohne Datenfernübertragung zur sicheren Erfassung der Temperaturen, sowie die Beratung zur Hardware und den Einbau der Hardware in Messstellen und Technikraum.

Gutachten

Durch unsere langjährige Erfahrung mit Geothermie bieten wir Ihnen auch gutachterliche Tätigkeiten an: ob Sie eine zweite Meinung für Ihre Planung benötigen, die Prüfung einer Anlagendimensionierung oder umwelttechnische Aspekte im Rahmen der Bauarbeiten überprüft werden sollen – sprechen Sie uns gerne an!

In Zusammenarbeit mit unseren Partnern bieten wir zudem diverse weitere Leistungen im Bereich Geotechnik und Umweltberatung an. Weitere Informationen dazu finden Sie im Bereich Partner.

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